Finanzen Regulierung

Schweizer Finanzplatz erhält mit L-QIF eine neue Fondskategorie

Mit dem Limited Qualified Investor Fund geht am 1. März 2024 durch die Änderung der Kollektivanlageverordnung eine neue Schweizer Fondskategorie an den Start. Der L-QIF soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken.

Qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern steht ab dem 1. März 2024 mit dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) eine neue Schweizer Fondskategorie zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt tritt die damit verbundene Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) zusammen mit der Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) in Kraft, wie der Bundesrat mitgeteilt hat.

Alternative zur ausländischen Fondskonkurrenz im Bereich alternative Anlagen

Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hat sich stark für die Einführung des L-QIF in der Schweiz eingesetzt und begrüsst diese neue Schweizer Fondskategorie. Sie soll qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine echte Alternative zur ausländischen Fondskonkurrenz im Bereich des alternativen Anlageuniversums bieten und durch seine flexible Ausgestaltung Investoren eine grösstmögliche Auswahl. Mit dem L-QIF soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset Management-Standorts gestärkt werden, indem wieder vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden.

Alternative zum luxemburgischen Reserved Alternative Investment Fund nicht vollständig erreicht

«Die AMAS geht davon aus, dass der L-QIF den Schweizer Fondsstandort stärkt», sagt Adrian Schatzmann, CEO der AMAS. Und er fährt fort: «Allerdings wird mit der Vorlage die ursprüngliche Zielsetzung einer liberalen Ausgestaltung und damit die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Alternative zum luxemburgischen Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) nicht vollständig erreicht.»

L-QIF kann erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden

Der L-QIF untersteht keiner Genehmigungspflicht oder Beaufsichtigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Er darf aber nur durch bestimmte, von der FINMA beaufsichtigte Institute verwaltet werden. «Dadurch kann ein L-QIF erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden, während durch die indirekte Aufsicht sowohl Qualität und Sicherheit gewährleistet sind, ebenso wie dem Kundenschutzbedürfnis qualifizierter Anlegerinnen und Anleger angemessen Rechnung getragen wird», ergänzt Schatzmann.

Mit der KKV-Revision wurden weitreichende Änderungen vorgenommen

In der aktuellen KKV-Revision wurden zudem weitreichende Änderungen vorgenommen, die nicht in Zusammenhang mit dem L-QIF stehen und den Anwendungsbereich der Revision erweitert haben. «Wir stellen fest, dass mit dieser Vorlage auch zahlreiche Verschärfungen eingeführt werden, die der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset Management Standortes nicht förderlich sind», kritisiert Schatzmann. Er ergänzt: «Zentrale Anliegen der Branche wurden nicht berücksichtigt.»

Die AMAS wird ihre Mitglieder bei der Implementierung der neuen Bestimmungen begleiten und die Einführung des L-QIF in der Branche fördern und unterstützen.

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