Finanzen Regulierung

Die Versicherungsbranche definiert für die Ausbildung Mindeststandards

Die Schweizer Versicherungsbranche hat sich auf Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler geeinigt. Sie kommt damit einer Regulierungsanforderung nach.

Die Versicherungsbranche hat bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zur Anerkennung Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler eingereicht. Sie leistet damit einen Beitrag an die Beratungsqualität in der gesamten Branche und kommt einer Regulierungsanforderung nach, wie der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV mitteilt.

Für die Tätigkeit werden notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse vorausgesetzt

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht des Bundes über die Assekuranz. Die Teilrevision verlangt, dass alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Damit werden die professionelle Berufsausübung und der Schutz der Versicherten bezweckt.

Es braucht Zulassungsprüfungen und regelmässige Rezertifizierungen

Die Mindeststandards sehen ein System von Prüfungen vor. Wer Versicherungsverträge anbietet oder abschliesst, muss über eine bestandene Zulassungsprüfung verfügen. Dabei stehen je nach Tätigkeit vier Profile zur Verfügung: Allbranche, Nicht-Leben, Leben oder Krankenzusatzversicherungen.

Die entsprechenden Prüfungen und die damit verbundenen Zulassungen sind kombinierbar. Wer zugelassen ist, muss alle zwei Jahre die Aktualität der Fachkenntnisse mittels Online-Check zwecks Rezertifizierung nachweisen. Für sehr spezifische Produkte, wie etwa Motorfahrzeuge oder Ernteausfallversicherungen, gelten spezielle Zulassungen.

Qualifikationsprofile für Prüfungen entsprechen eidgenössischen Standards

Sowohl die Prüfungsinhalte als auch die Spielregeln wurden in den letzten zwei Jahren von der Branche in Kooperation mit der FINMA entwickelt. Die Prüfungen basieren auf Qualifikationsprofilen, wie sie auch für eidgenössische Berufsprüfungen üblich sind. Das praxisnahe, professionelle und verantwortungsvolle Handeln bei der Kundschaft wird damit gefördert. Mathias Zingg, Präsident des VBV, ordnet die Ergebnisse des Projekts ein: «Die erarbeitete Lösung ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Praktikern aus den verschiedenen Versicherungszweigen, der Einigung von Versicherungsgesellschaften und Brokern sowie der Kooperation mit der Aufsichtsbehörde. Ich bin sicher, dass diese Lösung das Vertrauen rechtfertigt, das der Gesetzgeber mit seinem Gestaltungsauftrag an die volkswirtschaftlich bedeutsame Versicherungswirtschaft ausgesprochen hat.»

Es sind viele Berufsleute betroffen

Über 10’000 ungebundene (im Auftrag/Treueverhältnis zum Kunden) und gebundene (im Auftrag des Versicherungsunternehmens) Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sorgen heute bei privaten Haushalten und Unternehmungen für die moderne Risikoabsicherung. Nach dem Genehmigungsprozess der FINMA werden die Mindeststandards für alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz verbindlich, unabhängig von Verbandsmitgliedschaften oder freiwilligen Selbstregulierungen.

Die Veröffentlichung der genehmigten Mindeststandards kann auf den Juli oder August 2024 erwartet werden.

Die heutige Prüfung für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler auf Basis des FINMA-Reglements vom 23. November 2012 wird voraussichtlich noch bis Mitte 2025 durch den VBV angeboten und dann durch die neuen Prüfungen gemäss Mindeststandards abgelöst.

Im Jahr 2023 haben rund 1’700 Personen diese Prüfung erfolgreich absolviert. In Zukunft wird deren Zahl zunehmen, da neu auch beispielsweise Mitarbeitende mit gewissen Innendienstfunktionen entsprechende Prüfungen absolvieren müssen

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