Koordinationsabzug

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Der Koordinationsabzug dient dazu, AHV und Pensionskasse zu koordinieren. Der Lohnanteil, der bereits in der AHV versichert ist, soll nicht noch mal in der Pensions­kasse versichert werden. Der Koordinationsabzug beträgt sieben Achtel der maximalen einfachen AHV-Rente. Bei Löhnen, die nur knapp über der Eintrittsschwelle für die Pensions­kasse liegen, wird nicht der volle Koordinationsabzug abgezogen. Deshalb beträgt der versicherte Lohn momentan mindestens CHF 3’555.

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