Der Koordinationsabzug dient dazu, AHV und Pensionskasse zu koordinieren. Der Lohnanteil, der bereits in der AHV versichert ist, soll nicht noch mal in der Pensionskasse versichert werden. Der Koordinationsabzug beträgt sieben Achtel der maximalen einfachen AHV-Rente. Bei Löhnen, die nur knapp über der Eintrittsschwelle für die Pensionskasse liegen, wird nicht der volle Koordinationsabzug abgezogen. Deshalb beträgt der versicherte Lohn momentan mindestens CHF 3’555.
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