Negativzins

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Schuldner bezahlen ihren Gläubigern eine Prämie für geliehenes Geld. Die Prämie wird üblicherweise als prozentualer Anteil des geliehenen Betrags definiert und jährlich bezahlt. Der Kreditgeber erhält vom Schuldner also einen Zins. Ist der Zinssatz jedoch negativ, so ist der Zusammenhang umgekehrt: Der Kreditgeber bezahlt den Kreditnehmer dafür, dass er sein Geld bei ihm «parkieren» kann. In der Schweiz hat die Nationalbank am 22. Januar 2015 einen Negativzins für ihre Girokonten eingeführt: Sie belastet die Sichtguthaben, die Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei ihr halten, mit einem Zins von minus 0.75%. Dieser Negativzins gilt nur für Guthaben, die einen gewissen Freibetrag übersteigen. Der Freibetrag basiert auf den Mindestreserven, welche die Banken von Gesetzes wegen halten müssen, und beträgt für alle Kontoinhaber mindestens 10 Mio. Franken. Konkret errechnet sich der Freibetrag aus dem Mindestreserveerfordernis multipliziert mit dem Faktor 20.

Hält eine inländische Bank beispielsweise bei der SNB Giroguthaben von 100 Mio. Franken und beläuft sich ihr Mindestreserveerfordernis auf 2 Mio. Franken, wird der Negativzins auf einem Betrag von 60 Mio. Franken erhoben. Bei einem Zinssatz von minus 0,75% werden somit 450‘000 Franken pro Jahr belastet.
(Quelle: iconomix der Schweizerischen Nationalbank SNB)

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