Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge BVG, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren konzipiert ist, basiert die AHV auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Leistungen, die ein Versicherter nach seiner Pensionierung beziehen kann, nicht individuell vorfinanziert sind, sonder aus den laufenden Prämienzahlungen des Kollektivs finanziert werden.
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