Obligatorium

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Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
(BVG) definiert obligatorische Minimalleistungen, welche Vorsorgeeinrichtungen in jedem Fall gewährleisten müssen. Innerhalb dieses Rahmens versichern sie Lohnbestandteile bis zu einer gewissen Höhe. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt. Dem Versicherungsnehmer soll damit ermöglicht werden, zusammen mit den Leistungen der AHV auch nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

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