Hypothekarischer Referenzzinssatz
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken in der Schweiz. Der aktuelle Stand des Referenzzinssatzes wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen mitgeteilt.
Der Referenzzinssatz ist massgebend für Mietzinsanpassungen in bestehenden unbefristeten Mietverhältnissen (Art. 13 VMWG).
Aus einer Tabelle des schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV Schweiz) lassen sich die prozentualen Mietzinserhöhungen oder –herabsetzungen aufgrund einer Veränderung des Referenzzinssatzes um ein Viertel Prozent ableiten.
Quelle: HEV Schweiz