Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, kurz GwG, gilt für Finanzintermediäre und regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften.
« Back to Glossary IndexGeldwäschereigesetz, GwG
« Back to Glossary Index